Unsere AGB

Angebote/Weitergabe an Dritte

Die Angebote der Firma NeubauerLux Immobilienvermarktung sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wird das Angebot angenommen. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe des Angebots an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von NeubauerLux Immobilien macht schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus verpflichtet sich der Empfänger, die ortsübliche bzw. die vereinbarte Provision zu zahlen.

Objektangaben

Die Objektangaben beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. sonstiger Auskunftsbefugten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann seitens der Firma NeubauerLux Immobilienvermarktung keine Gewähr übernommen werden. Die angebotene Vertrags-/Geschäftsgelegenheit gilt dem Interessent als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt.

Ortsbesichtigung/Zwischenverkauf/Zwischenvermietung

Besichtigungen der Immobilien sind nur nach Absprache mit NeubauerLux Immobilienvermartkung möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes sowie dessen Einrichtung überzeugen. Der Zwischenverkauf / die Zwischenvermietung eines Objektes bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Maklercourtage - Anspruch

Die Maklercourtage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist, sofern nichts anders vereinbart, in der üblichen Höhe vom Käufer/Erwerber/Vermieter für den Nachweis oder die Vermittlung der Vertrags./Geschäftsgelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeit zu zahlen.

Es handelt sich dabei um eine erfolgsabhängige Courtage, die verdient ist und fällig wird mit Vertragsabschluss bzw. mit Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, vom dem damit Gebrauch gemacht wird. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind NeubauerLux Immobilien mitzuteilen.

Bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung gilt dies, sofern NeubauerLux Immobilien Unterlagen über die Bewertung des Objektes, z.B. Angaben aus dem Wertgutachten des Gerichts (auch auszugsweise) beschafft hat. Die vereinbarte Vergütung ist ebenfalls zu entrichten, wenn ein Kauf- oder Mietvertrag über ein anderes, dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande kommt, wobei es sich dabei um ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft handeln muss. Den Anspruch auf Zahlung der Maklercourtage kann NeubauerLux Immobilien als eigenes Recht, unabhängig vom Vollzug des nachgewiesenen Vertrags sichern lassen. Zwischenverfügungen, Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil vorbehalten.

Maklercourtage - Gebührensätze

Kaufangelegenheit

Bei Kaufverträgen über allgemeine Immobilien (Grundstücke, Eigenheime, Eigentumswohnungen sowie gewerblichen Immobilien) 5,0% zzgl. ges. MwSt. auf Basis des notariellen Kaufpreises und ist durch den Käufer an NeubauerLux Immobilien zu zahlen.

Miet-/Pachtangelegenheit

Bei Mietverträgen über Wohnimmobilien beträgt die Maklercourtage 2 Netto-Monatsmieten zzgl. ges. MwSt. und ist durch den Vermieter an NeubauerLux Immobilien zu zahlen. Bei Miet-/Pachtverträgen über gewerblich nutzbare Räume beträgt die Maklercourtage 2,5 Netto-Monatsmieten zzgl. ges. MwSt.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Geschäftssitz von NeubauerLux Immobilienvermarktung, soweit gesetzlich zulässig, in Rödermark.

Geschäftssitz

NeubauerLux Immobilienvermarktung
Diplom-Bauingenieur Hans Neubauer-Lux
Neben den Rodäckern 7, D-63322 Rödermark

Telefon: (06074) 91 4444
Telefax: (06074) 91 4445

HNL@neubauerlux.de

Berufsaufsichtsbehörde: Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Kreisausschuss Offenbach

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ingenieurleistungen

Sachverständige Wertermittlungen durch das Büro Neubauer werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet, Leistungen der Partnerbüros auf Anfrage.



Ihr Ansprechpartner

Hans Neubauer-Lux
Telefon: 06074 / 914444
Telefax: 06074 / 914445
e-Mail: HNL@neubauerlux.de


Unser Partner
für Ihr Bauvorhaben:

carmencita